Die ständige nationale Kulturpaktkommission hat die Aufgabe, zu kontrollieren, dass die Bestimmungen des Kulturpaktgesetzes im gesamten Land eingehalten werden.
1. Die Kommission setzt sich aus 28 Mitgliedern zusammen:
2. Ihre Mitglieder werden von den Fraktionen der Gemeinschaftsparlamente vorgeschlagen:
Von diesen Parlamenten werden sie entsprechend der Größe jeder Fraktion gewählt.
3. Die Kulturpaktkommission hat zwei Präsidenten: einen französischsprachigen und einen niederländischsprachigen, die ihre Funktion turnusmäßig wahrnehmen.
4. Jede Partei ist durch einen Vizepräsidenten vertreten.
Das Kollegium der Präsidenten und Vizepräsidenten bildet das Präsidium der Kulturpaktkommission.
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